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VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BayHO Art. 44; Dorferneuerungsrichtlinien, DorfR vom 17.04.2019, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.03.2019, Az. E2-... 7516-1/497, BayMBl. 2019 Nr. 140) bzw. DorfR 2022 vom 30.11.2021 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Az. E2-7516-1/713).
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn, Fehlen einer wesentlichen Fördervoraussetzung (hier: Dorferneuerungsplan).
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- VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.104
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn, Fehlen einer wesentlichen Fördervoraussetzung (hier …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Die Berichterstatterin verwies mit Schriftsatz vom 14.06.2022 auf das Hinweisschreiben vom 14.06.2022 im Parallelverfahren B 8 K 22.104, dessen Ausführungen zur Rechtslage auch für das vorliegende Verfahren gälten.Zur Begründung wird auf das bisherige Vorbringen im Parallelverfahren (Anm. B 8 K 22.104) und auf die Ausführungen der angegriffenen Bescheide Bezug genommen.
Die Kläger erklärten mit Schriftsatz vom 02.08.2022, auf das andere anhängige Parallelverfahren (Anm. B 8 K 22.104) warten zu wollen.
In diesem Verfahren B 8 K 22.104 war mit Datum vom 18.07.2022 ein Gerichtsbescheid ergangen, gegen den mit Schriftsatz vom 09.08.2022 Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden war.
Mit gerichtlichem Schriftsatz vom 12.08.2022, zugestellt am 18.08.2022, wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung zusammen mit dem Verfahren B 8 K 22.104 auf den 16.09.2022 bestimmt und zur Übertragung der Entscheidung auf die Berichterstatterin als Einzelrichterin angehört.
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Die Exekutive ist grundsätzlich frei, Regelungen über Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, Zuwendungsverfahren und Zuwendungsumfang zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 - in juris, NJW 1979, S. 2059; BVerwG, U.v. 27.03.1982, BVerwGE 90, 112).Hierbei hat sich die durch die Gerichte durchzuführende Überprüfung nur darauf zu beschränken, ob aufgrund der angewandten Vorschriften überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel zulässig ist, sie mit EU-Vorschriften im Einklang steht und - soweit dies der Fall ist - ob eine Verletzung des Gleichheitssatzes vorliegt und der Rahmen, der durch die Zweckbestimmung des Gesetzes und der Förderrichtlinie gezogen ist, missachtet wurde und sich daraus ein Anspruch ergibt (BVerwG, U.v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 a.a.O.).
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Allerdings sind diese Richtlinien bindend für die Verwaltung und entfalten deshalb in Form der Selbstbindung Außenwirkung über den Gleichheitssatz nach Art. 3 des Grundgesetzes (GG) und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, U.v. vom 08.04.1997, BVerwGE 104, 220/221).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Die Exekutive ist grundsätzlich frei, Regelungen über Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, Zuwendungsverfahren und Zuwendungsumfang zu treffen (…vgl. BVerwG, U.v. 26.04.1979 - 3 C 111/79 - in juris, NJW 1979, S. 2059; BVerwG, U.v. 27.03.1982, BVerwGE 90, 112). - VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 3 K 12.1382
Baukindergeld; Subvention; Richtlinien; Gleichbehandlung
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Der Antragsteller hat so (lediglich) Anspruch darauf, nach einem aufgestellten Verteilungsprogramm willkürfrei und im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes behandelt zu werden (vgl. (VG Augsburg, U.v. 17.12.2012 - Au 3 K 12.1382 -, BeckRS 2013, 46525 Rn. 35, 36, beck-online). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Sie haben vielmehr die Richtlinien als Willenserklärung des Richtliniengebers unter Berücksichtigung dessen wirklichen Willens und der tatsächlichen Handhabung (Bewilligungspraxis) auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. vom 19.09.2000, BVerwGE 112, 63/67;… OVG Lüneburg, U.v. vom 21.02.2006 - 10 LB 45/03 - Rn. 31, juris). - OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 10 LB 45/03
Anspruch eines Schäfers auf eine Zuwendung für die Einführung ökologischer …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 8 K 22.297
Sie haben vielmehr die Richtlinien als Willenserklärung des Richtliniengebers unter Berücksichtigung dessen wirklichen Willens und der tatsächlichen Handhabung (Bewilligungspraxis) auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. vom 19.09.2000, BVerwGE 112, 63/67; OVG Lüneburg, U.v. vom 21.02.2006 - 10 LB 45/03 - Rn. 31, juris).